|
Natürlich können Sie jederzeit auf
eigene Kosten kuren. Ein Rezept o.ä. ist hierfür nicht
nötig. Soll Ihre Kur von Ihrer Krankenkasse bezahlt o d
er zumindest bezuschusst werden, so ist Ihr behandelnder Arzt
erster Ansprechpartner. Er bescheinigt di e Dringlichkeit einer
Kur und wählt unter Berücksichtigung de r geeigneten
Kurmittel den Kurort aus.
Zur Klärung de r Kostenübernahme wenden Sie sich
bitte an eine de r nachfolgenden Institutionen.
* Krankenkasse (für Krankenversicherte sowie Rentner),
* Rentenversicherung (für diejenigen, die rentenversichert
sind o d er es eine bestimmte Zeit lang waren),
* Sozialamt (zuständig für diejenigen, di e nach
dem Sozialhilfegesetz als bedürftig gelten und weder
kranken-, noch rentenversichert sind),
* Unfallversicherungsträger o d er Berufsgenossenschaften
(nach einem Arbeitsunfall o d er während eines Schul- o d er
Kindergartenbesuches),
* Versorgungsamt (für Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte
und Opfer von Gewalt),
* Beihilfestelle (für Angehörige des öffentlichen
Dienstes soweit kein sonstiger Anspruch besteht),
* Hauptfürsorgestelle o d er überörtlicher Rehabilitationsträger
(bei ungeklärter Zuständigkeit).
Bevor Sie eine ambulante Kur im Nordseeheilbad Cuxhafen antreten,
müssen Sie zunächst einen de r örtlichen Badeärzte
aufsuchen. |
|